Korporation Buchrain sichert ihre Zukunft mit einem mutigen Schritt

Mit einem einstimmigen Beschluss hat die Gemeindeversammlung der Korporation Buchrain am 26. April 2019 der Öffnung der Korporation für neue Bürgerinnen und Bürger zugestimmt. Dazu war eine Anpassung des Korporationsreglements nötig.

 

Korporation Buchrain kann auf eine 600 jährige Geschichte zurückblicken

Die Korporation Buchrain besteht bereits seit über 600 Jahren. Sie ist damit einiges älter als die Einwohnergemeinde Buchrain.
Der Zweck der Korporation besteht in der Bewirtschaftung von Wald und Land. Durch die grossen Bauprojekte von Bund und Kanton Luzern ist das Fortbestehen der Korporation in ihren Grundwerten gefährdet: Korporationspräsident Hugo Leu betont: «Bereits beim Bau des Autobahnzubringers Buchrain haben wir wertvolles Kulturland und Wald dem Bund abtreten müssen. Wir haben uns mit aller Kraft dafür eingesetzt, dass wir nicht mit Geld für das verlorene Land entschädigt werden, sondern Realersatz bekommen. Das ist uns aber nur zum Teil gelungen.» Die Korporation sucht deshalb noch 8 Jahre nach der Eröffnung des Zubringers nach Wald im Raum Buchrain, den sie erwerben könnte.

 

Grosse Aufgaben für eine kleine Korporation

Der Kanton Luzern und der Bund haben mit dem Hochwasserschutz, der Renaturierung der Reuss und dem Ausbau der N14 auf 6 Spuren drei Grossprojekte am Start, die das Land der Korporation stark betreffen. Für die Organe der Korporation  ist die Vertretung ihrer Interessen gegenüber Bund und Kanton eine grosse Herausforderung. Die Korporation Buchrain ist mit 24 berechtigten Liegenschaften eine kleine Gemeinde. Damit die bestehenden Chargen besetzt werden können, braucht es 6 Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, eine aktive Rolle einzunehmen: Neben dem Präsidium sind auch die Positionen der Verwaltung und des Aktuariats zu besetzen, sowie drei Personen für die Rechnungskommission zu finden.

Der Korporationsrat hat sich deshalb auf die Suche nach Möglichkeiten gemacht, wie der Fortbestand der Korporation gesichert werden kann. Zur Diskussion standen neben der Weiterführung des Status Quo drei Stossrichtungen: 1) Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft mit grundsätzlich offener Mitgliedschaft; 2) Auflösung der Korporation und Übertragung der Vermögenswerte an die Einwohnergemeinde Buchrain; 3) Weiterführung der Realkorporation mit Öffnung für neue Bürger.

 

Sorgfältiges Vorgehen des Korporationsrates

Hugo Leu, Präsident; Claudia Brun, Aktuarin; Markus Koch, Verwalter

 

Der Korporationsrat hat zur Diskussion dieser Varianten  Mitte 2017eine Arbeitsgruppe Strategie eingesetzt, mit den Mitgliedern des Korporationsrats, der Rechnungskommission und einem Vertreter der Einwohnergemeinde Buchrain. An der Gemeindeversammlung 2018 hat der Korporationsrat erste Ergebnisse vorstellen und in der durchgeführten Konsultativabstimmung eine erste Zustimmung  für die Öffnung der Korporation gegenüber neuen Bürgern erhalten.

Im Januar 2019 standen der Entwurf  für das überarbeitete Korporationsreglement und die Bedingungen der Aufnahme neuer Mitglieder. Am 26. April 2019 hat die Gemeindeversammlung das neue Reglement angenommen und damit den Grundstein gelegt, neue Bürgerinnen und Bürger in ihren Reihen aufnehmen zu können. «Dieser einstimmige Beschluss ist ein starkes Zeichen der Bürgerinnen und Bürger» findet Markus Koch-Lang, Präsident der Rechnungskommission Buchrain. Er ist überzeugt: «mit seiner sorgfältigen Vorgehensweise hat der Korporationsrat Buchrain eine solide Basis geschaffen für den Fortbestand der Korporation Buchrain.»   

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich an die Korporation Buchrain

In die Korporation Buchrain können Personen eintreten, die eine selbstbewohnte Liegenschaft (Wohnhaus oder Stockwerkeigentum) in Buchrain besitzen und sich aktiv am Korporationsleben beteiligen möchten. Um der Korporation Buchrain beizutreten, ist eine Einlage ins Korporationsvermögen von 10'000 Franken zu leisten. Korporationsbürger werden jährlich zur Gemeindeversammlung mit Korporationsessen eingeladen, erhalten bei gutem Geschäftsgang jährlich einen Bürgernutzen (in den vergangenen Jahren 500 Franken) und können ca. alle 2 Jahre am Korporationsausflug teilnehmen. Wichtiger ist aber die Vernetzung mit anderen Einwohnerinnen und mit der Geschichte des Dorfes Buchrain. Interessierte können sich an den Präsidenten der Korporation, Hugo Leu, Tel. +41 440 47 63 wenden. Weitere Informationen zur Korporation finden sich auch auf Webseite www.korporation-buchrain.ch.

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