Geschichte

 

Das rechtlich bedeutsame Schriftgut der Korporation reicht bis ins 15. Jahrhundert zurück. Dass dieses Schriftgut erhalten blieb, erklärt sich daher, dass die „Gmeind“ der Ortsbürger sowohl den gnädigen Herren wie den Hintersässen gegenüber auf ihre Rechte pochen mussten. Die Urkunde gewährleistete als verbriefte Rechte die Rechtssicherheit. Die älteste Pergamenturkunde Buchrains datiert von 1411; sie hält fest, dass der Kellerhof eine Schutzausrüstung (Harnisch) zu stellen habe.


Pergamenturkunde der Korporation Buchrain datiert von 1411

            

Spätere Urkunden betreffen unter anderem die strittigen Gemeindegrenzen zwischen Root und Buchrain, Wuhrpflicht an der Reuss, Brunnenrechte und Holznutzung, aber auch Vereinbarungen mit dem Pfarrpfrund sowie die Niederlassungsgebühren für Neuzuzüger (= Hintersässen). 

 

Eine Kostbarkeit ist die Planskizze aus dem 18. Jahrhundert des Perlengebietes mit den Reuss-Auen und den Inseln im Flusslauf, die im 19. und 20. Jahrhundert als Folge der Massnahmen zur Landgewinnung verschwunden sind.

 

                                   

Plan von Buchrain-Perlen aus dem 18. Jahrhundert

Der Reuss-Plan gibt oben die Inwiler, unten die Buchrainer Pfarrkirche, den Schachenwald sowie die wenigen Häuser in naiver Strichzeichnung wieder. Er zeigt aber vor allem die Reuss-Auen-Landschaft vor der Reussebene – Melioration (=Verbesserungen, d.h. Begradigung und Dammbau), die mit Entwässerung, Begradigung und Dammbau den ebenen Talboden vor Überschwemmungen schützte und deshalb intensiver nutzen liess. Die früheren Reuss-Auen waren Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren, als Bünten (Pflanzgärten) und auch Wirtschaftsraum für den Menschen.

Die Schriftgutbestände wiesen Tintenfrass sowie Gebrauchs-, Säure- und Feuchtigkeitsschäden infolge Lagerung in einem Wandeinlass der alten Pfarrkirche auf.

Die Schäden zu beheben, um das Schriftgut der alten „Gmeind“ als geschichtliches Gedächtnis Buchrains in die Zukunft hinein zu retten, bedingte aufwendige Restaurationsarbeiten. Der grosse finanzielle Aufwand zur Rettung und Erhaltung der Dokumente ist ein Beitrag zurück zu den frühesten Erinnerungen Buchrains. Die Korporation Buchrain als älteste Einrichtung der gemeindlichen Selbstverwaltung verstand diese Aufgabe als Erhalt des eigenen Erbes im Sinne von Goethes Wort: „Was zu erbst von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen“.

 

Mit einem einstimmigen Beschluss hat die Gemeindeversammlung der Korporation Buchrain am 26. April 2019 der Öffnung der Korporation für neue Bürgerinnen und Bürger zugestimmt. Dazu war eine Anpassung des Korporationsreglements nötig.

Auf der Suche nach Möglichkeiten wie der Fortbestand der Korporation Buchrain gesichert werden kann, standen nebst der Weiterührung im Status Quo drei Optionen offen: 1) Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft mit grundsätzlich offener Mitgliedschaft; 2) Auflösung der Korporation und Übertragung der Vermögenswerte an die Einwohnergemeinde Buchrain; 3) Weiterführung der Realkorporation mit Öffnung für neue Bürger.

Die einstimmigen Annahme (ohne Enthaltungen) des neuen Reglements stellte ein historisches Ereignis unter den Realkorporationen des Kantons Luzern dar. Wir haben damit einen neuen, und so hoffen wir einen Zukunftsorientierten Weg für uns Korporation Buchrain beschritten und vielleicht auch einen neuen Weg der Zukunft für andere Realkorporationen aufgezeigt.

 

An der Gemeindeversammlung vom 21. August 2021 (welche auf Grund der Covid-19 Pandemie verspätet und unter besonderen Umständen und Vorkehrungen stattfand) wurden erstmals neue KorporationsbürgerInnen aufgenommen. Einstimmig wurden auf den folgenden drei Liegenschaften:

- Einfamilienhaus Flurweid 11

- Stockwerkeigentum Unterdorfweg 2

- Stockwerkeigentum Flurweid 46

neue Koporationsgerechtikeiten begründet.

 

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